Spamming verboten!

Es war schon immer eine gute Idee, seine (potentiellen) Kunden nicht zu spammen. Denn wer sich durch Werbung belästigt fühlt, kauft nicht. Und wenn Werbung kein Interesse oder gar Ablehnung erzeugt, dann hat sie ihr Ziel verfehlt oder gar das Gegenteil bewirkt.

Permission Marketing ist deshalb schon seit Jahren ein Schlüsselbegriff für das Online Marketing, wie es Futurecom versteht. Somit ändert sich für uns eigentlich nicht viel, wenn am nächsten Sonntag das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft tritt, das Spamming per E-Mail und SMS unter Strafe stellt. Trotzdem ist es gut zu wissen, worum es konkret geht und welche Punkte man zwingend beachten muss. Denn als professionell kommunizierendes Unternehmen sollte man der Presse und den Konsumentenorganisationen, welche die Einhaltung der Anti-Spam-Gesetzgebung bestimmt überwachen werden, kein Material für einen Präzedenzfall liefern.

Das neue Gesetz ist zu begrüssen: Es schützt Konsumenten vor unerwünschter Werbung (mit oftmals zweifelhaftem Inhalt) und schafft Klarheit, was Werbende dürfen (und was nicht). Mittelfristig wird es zudem professionelles E-Mail-Marketing aufwerten, weil es zielgerichtet und akzeptiert ist. Wenn sich jetzt die IT-Industrie noch aufraffen könnte, einen technischen Standard zu schaffen, der die eindeutige Identifizierung eines E-Mail-Absenders erlaubt, dann könnte man sogar hoffen, das Problem von Spams aus dem Ausland in den Griff zu bekommen.

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